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09.01.2025

Erste Pflichten zur E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Diese Rechnungen müssen einem standardisierten Format entsprechen (z. B. ZUGFeRD oder X-Rechnung), um elektronisch verarbeitet werden zu können. Einfache PDF-Dokumente genügen dann nicht mehr.

Ab 2027 sind umsatzstarke Unternehmen zudem verpflichtet, im B2B-Bereich selbst E-Rechnungen auszustellen. Ab 2028 gilt diese Pflicht unabhängig vom Umsatz für alle Unternehmen.

Um Handwerksbetrieben das Prüfen und Lesen der E-Rechnungen zu erleichtern, hat das Handwerk eine kostenlose Lösung gefordert – mit Erfolg.

Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin reagiert und stellt auf dem Elster-Portal ab sofort einen kostenfreien E-Rechnungs-Viewer bereit. Mit diesem Tool können X-Rechnungen einfach visualisiert und geprüft werden.

Elektroinnungsbetriebe finden hierzu Hilfestellungen / Musterformulierungen auf „Mein E-Handwerk“ (Log-in erforderlich).

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